Allgemeine Geschäftsbedingungen Appentwicklung König

Aufgrund des vielfältigen Angebotes von Appentwicklung König finden Sie hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Ziel, die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden ehrlich und fair zu regeln. Grundlage eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

Abschnitt I: allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Auftragsablehnung

(1.1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit Appentwicklung König. In Abschnitt I (allgemeine Regelungen) finden Sie Bedingungen, welche für alle Verträge gelten. Abschnitt II (Sonderregeln für das eigene Hosting entwickelter Anwendungen)

(1.2) Appentwicklung König kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Appentwicklung König gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Appentwicklung König weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

(1.3) Den Volltext der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann Appentwicklung König über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem diese im Internet abrufbar sind.

2. Dienstleistungen

(2.1) Appentwicklung König liefert komplette Sofwarelösungen für das World Wide Web.

(2.2) Appentwicklung König liefert komplette Sofwarelösungen für mobile Anwendungen.

(2.3) Appentwicklung König liefert komplette Sofwarelösungen für webbasierte Anwendungen, welche sich als mobile Anwendung darstellen lassen.

(2.4) Appentwicklung König vertreibt skalierbare Softwarelösungen als Lizenzmodell

3. Preise

(3.1) Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, verstehen sich brutto, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Evtl. auftretende Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sind vom Kunden zu tragen.

(3.2) Soweit bei Vertragsabschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.

4. Zahlungsbedingungen

(4.1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen (ohne Abzug von Skonto) an Appentwicklung König zu entrichten. Abweichende Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

(4.2) Die Ablehnung von Schecks behält sich Appentwicklung König ausdrücklich vor. Diskontspesen und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen.

(4.3) Im Falle eines Zahlungsverzuges kann Appentwicklung König für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte in Höhe von jeweils 5,00 € erheben. Des Weiteren ist Appentwicklung König dazu berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.

5. Lieferung, Lieferzeiten, Lieferfristen

(5.1) Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung seitens Appentwicklung König. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Website im Internet veröffentlicht ist.

(5.2) Sofern zur Fertigstellung des Auftrages Waren oder Dienstleistungen von Dritten benötigt werden (Fotos, Texte und andere Materialien) bedarf es der vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Lieferung an Appentwicklung König. Bei Nichteinhaltung ist Appentwicklung König berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch Appentwicklung König verschuldet.

(5.3) Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung i.S.d. § 284 Abs. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei Appentwicklung König ein. Kommt Appentwicklung König mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

(5.4) Nach Ablauf einer bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Frist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

6. Widerrufsrecht

(6.1) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden.

7. Eigentumsvorbehalt

(7.1) Geleistete Dienstleistungen können, soweit möglich, nach einer angemessenen Zahlungsfrist der Öffentlichkeit (speziell dem Internet), wieder entzogen werden.

8. Freistellung von Haftung und Schadenersatzansprüche

(8.1) Für veröffentlichte Inhalte (insbesondere Webseiteninhalte) trägt der Kunde die volle Verantwortung und übernimmt gleichzeitig die Haftung sowie Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten.

(8.2) Alle Daten (Texte, Fotos, Grafiken, Markenzeichen, Audiodaten, etc.) die Appentwicklung König zur Weiterverarbeitung oder Verarbeitung überlassen werden, dürfen nicht gegen die Regelungen des Urheberrechts verstoßen. Der Kunde stellt Appentwicklung König von allen Ansprüchen Dritter frei.

9. Schadenersatzansprüche

(9.1) Haftung und Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt und ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Appentwicklung König zurückzuführen sind.

10. Datenschutz

(10.1) Soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Datenschutzbestimmungen zulässig, werden Kundendaten elektronisch gespeichert, genutzt und verarbeitet. Appentwicklung König versichert, alle überlassenen Daten vertraulich zu behandeln.

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

(11.1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Karlsruhe. Für alle Ansprüche, gleich welcher Art, gilt das deutsche Recht.

12. Schlussbestimmung

(12.1) Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Ergänzungen bzw. Streichungen von Punkten sind nur schriftlich gegenüber Appentwicklung König möglich.


Abschnitt II: Sonderregeln für das eigene Hosting entwickelter Anwendungen

1. Preise

(1.1) Verändern sich Gebühren von Top Level Domains (TLDs), kann Appentwicklung König die Preise entsprechend anpassen.

2. Zahlungsbedingungen

(2.1) Monatliche Entgelte für Appentwicklungen inkl. Hosting-Pakete, Cloud-Dienste und Domains sind vom Kunden jährlich im Voraus zu leisten. Diese werden durch Appentwicklung König zur Fälligkeit per Rechnung gefordert. Appentwicklung König informiert den Kunden rechtzeitig per Rechnung über fällige Beträge.

3. Vertragslaufzeit, Kündigung

(3.1) Hosting-Pakete und Cloud-Dienste haben eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Diese verlängern sich jeweils automatisch um die Vertragslaufzeit, solange der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(3.2) Beantragt der Kunde nach Abschluss eines Hosting-Vertrages nachträglich Zusatz-Domains zu seinem bestehenden Hosting-Paket, beginnen für diese separate Vertragslaufzeiten von jeweils 12 Monaten. Diese verlängern sich jeweils automatisch um die Vertragslaufzeit, solange diese nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden.

(3.3) Sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt, wird bei Kündigung des Hosting-Anspruches die Löschung seiner registrierten Domain(s) bei der zuständigen Domainregistrierungsstelle veranlasst. Im Falle einer gewünschten Weiterführung der Domain(s) hat der Kunde die entstehenden Gebühren gegenüber Appentwicklung König zu tragen.

(3.4) Wird ein Hosting-Paket vom Kunden gekündigt, erfolgt keine Erstattung vorausbezahlter Beträge.

(3.5) Kündigungen müssen schriftlich gegenüber Appentwicklung König erfolgen.

4. Domainregistrierung

(4.1) Domainregistrierungen werden von Appentwicklung König über PC-Service | Webdesign Wolfgang Metzger durchgeführt. Der Kunde erklärt sich mit der Übergabe und Weiterverarbeitung seiner Daten als einverstanden. Die übermittelten Daten sind nach Konnektierung über öffentliche Domaindatenbanken der jeweiligen Domainvergabestelle abrufbar.

(4.2) Die Daten zur Registrierung von Domains werden durch PC-Service | Webdesign Wolfgang Metzger in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

(4.3) Die jeweiligen Top Level Domains (TLDs) unterliegen den jeweils gültigen Registrierungsbedingungen der jeweils zuständigen Vergabestellen und Registrare. Die jeweils einschlägigen Registrierungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können bei der jeweiligen Vergabestelle eingesehen werden. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien und die Domainbedingungen der DENIC eG. Der Kunde ist zur Einhaltung dieser Registrierungsbedingungen verpflichtet.

5. Pflichten des Kunden

(5.1) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Änderungen bzgl. Domaininhaber und Adressdaten sind Appentwicklung König unmittelbar mitzuteilen.

(5.2) Erhält der Kunde Zugangsdaten zum Server von PC-Service | Webdesign Wolfgang Metzger ist er dazu verpflichtet, diese stets sorgfältig und geheim zu behandeln.

(5.3) Sofern der Kunde die unter Punkt 6.2 genannten Zugangsdaten besitzt und Appentwicklung König nicht über die direkte Kontrolle veröffentlichter Inhalte verfügt, ist der Kunde verpflichtet, keine Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind, pornographische oder kommerziell erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Des Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen.

(5.4) Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

6. Reaktion von Appentwicklung König bei einer Pflichtenverletzung

(6.1) Stellt Appentwicklung König fest, dass der Kunde eine seiner unter Punkt 6 genannten Pflichten verletzt, kann dies eine vorübergehende Sperrung der Internetseite bzw. des Cloud-Dienstes zur Folge haben. Appentwicklung König ist auch berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Die sich daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten hat der Kunde zu tragen.

(6.2) Erfolgt die Sperrung einer Internetseite bzw. eines Cloud-Dienstes aufgrund einer Pflichtenverletzung des Kunden, besteht der Entgeltanspruch von Appentwicklung König fort.

Stand: 22. Juni 2021, Version 1.0